Der Rat entscheidet in seiner letzten Sitzung des Jahres

Veröffentlicht am 29.11.2016 in Ratsfraktion

In der letzte Ratssitzung des Jahres 2016 standen vier Hauptpunkte zur Entscheidung an

Vier Hauptpunkte hatte der letzte Rat des Jahres 2016 zu entscheiden: den Schulentwicklungsplan  (SEP 2016), die Frage der Grundschulstandorte, die Entwicklung der städtischen Sportanlage „an der Rennbahn“ und den Haushalt 2017:

 

 

Zum Haushalt 2017 siehe die Rede von Hans Werner Kick, 2. Vorsitzender der Fraktion.

Hier die drei anderen Fragestellungen:


Schulentwicklungsplan

Der Schulentwicklungsplan (SEP) war neu konzipiert worden, nachdem zuvor die Verwaltungsvorschläge zwar für die CDU, nicht aber für andere Fraktionen akzeptabel waren.

Gerd Philipp stellte die Position der SPD-Fraktion zum SEP 2016 vor:

"Nach 10 Jahren beschließen wir eineneuen Schulentwicklungsplan (SEP 2016).

Dass es so lang gedauert hat, lag auch daran, dass meine Fraktion gemeinsam mit anderen die Vorschläge 2013 und 2014 als nicht sinnvoll ansahen. Schaut man auf den jetzigen, waren unsere Bedenken mehr als hilfreich. Diesmal stimmen wir dem Schulentwicklungsplan zu.

Diskussionen, die im Schulausschuss in den vergangenen Monaten nötig wurden, lassen mich an dieser Stelle ausdrücklich auf die Trennung von äußeren und inneren Schulangelegenheiten verweisen. Unser Part sind nur die äußeren Schulangelegenheiten.

Unsere Aufgabe als Rat und Verwaltung der Stadt ist daher:

Wir müssen den erforderlichen Schulraum zur richtigen Zeit am richtigen Standort in pädagogisch sinnvollen Betriebsgrößen bereitstellen.

Dazu bedarf es dreier Teilschritte:

1.      Analyse

2.      Prognose

3.      Maßnahmenplanung

 

Analyse / Prognose

Der Fachbereich sieben unter Leitung von Herrn Tolksdorf hat mit dem vorliegenden SEP 2016 eine Zusammenstellung geschaffen, die eine gute Basis ist, Schulen in Schwelm zeitgemäß zu entwickeln. Die separat formulierten „Erkenntnisse“ geben dazu dem Außenstehenden Hilfestellung, sich in die Materie einzulesen.

 

Maßnahmenplanung

Die muss nach der heutigen Entscheidung angegangen werden.

 

An dieser Stelle möchte ich mich auf den Bereich nach der Grundschule beschränken. Primarstufe und Sekundarstufe I werden natürlich beide im SEP 2016 behandelt. Die Primarstufe ist allerdings Thema des nächsten Tagesordnungspunktes in der heutigen Ratssitzung.

 

Zurück zur Maßnahmenplanung.

Glücklicherweise haben wir mittlerweiie den Arbeitskreis der Schulleitungen und den Stadtelternrat. Mit diesen geschaffenen Institutionen scheint es mir problemlos möglich, Schulentwicklung mit den Betroffenen zu betreiben. Die Erfahrungen, die andere Städte mit einem solchen Weg gemacht haben, sind durchgängig positiv. 

Der Elternrat hat in der letzten SchulA-Sitzung ein Thema wieder auf die Tagesordnung gestellt, das die Ratsmehrheit von CDU, FDP, BfS und SWG vor drei Jahren begraben hatte, die Frage nach den Schulen im Bereich der Sekundarstufe I.

Der SEP 2016 sagt, dass die zwei noch bestehenden weiterführenden Schulen (Gymnasium und Realschule) die Zunahme an Schülerinnen und Schülern werden aufnehmen können. Ist das so?

Lassen Sie mich dazu ein Beispiel geben:

Ein Schüler, nennen wir ihn Kurt, ist in der vierten Klasse seiner Grundschule und steht somit vor dem Wechsel in die Sekundarstufe I.

Seine Schule empfiehlt den Wechsel zur Realschule. 

Die Eltern entscheiden sich aber für das Gymnasium. 

Kurt ist dort leider nicht erfolgreich.

Der SEP 2016 spricht davon, dass sich beim Wechsel von der 6. zur 7. Klasse die Zahl der Kinder reduziert. Das korrespondiert - so der Plan - mit den Ergebnissen der Realschule. (S.95)

Kurt ist eines dieser Kinder.Am Ende der Erprobungsstufe (Klasse 6) soll er vom Gymnasium wechseln.

Er findet aber keinen Platz in der Realschule, sie ist voll und kann ihn nicht aufnehmen.

Die Eltern suchen eine Schule, die ihn aufnimmt. 

Kurt findet einen Platz in einer Hauptschule in Hagen-Haspe.

Der Schulentwicklungsplan 2016 spricht en einer Stelle (S. 68) von der zunehmenden Bereitschaft zur Mobilität bei Schülern und Eltern. Im vorgetragenen Fall bekommt der Satz einen ganz anderen Sinn als die Autoren meinen.

Ich hoffe sehr, im kommenden Jahr findet sich endlich eine Mehrheit in diesem Rat, die solch Erlebnis, wie gerade von mir geschildert, zur Ausnahme macht.“

Der Rat beschloss den Schulentwicklungsplan 2016.

 

Drei oder vier Grundschulstandorte

Anschließend ging es um die Frage der Grundschulstandorte. 

2013 hatte ein Gutachten im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises - angesichts von rückläufigen Schülerzahlen - einen Rückgang der Zügigkeit in den Grundschulen von gegenwärtig 11 auf 9 prognostiziert.

Der Rat beschloss daraufhin die Reduzierung der Grundschulstandorte von gegenwärtig vier auf drei bis zum Jahr 2018. Nun hatte sich (siehe Schulentwicklungsplan 2016) die Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Primarstufe, also der Grundschulen, völlig verändert. Der SEP 2016 erwartet bis 2022 eine Erhöhung auf 11, in der Spitze auf 12 Züge. 

Im Sommer 2016 formulieren die vier Fraktionen CDU, FDP, Grüne und BWG einen Antrag, der den möglichen Bau von zwei Grundschulen auf dem Gelände des Bahnhof Loh in den Vordergrund stellt. Für diesen Bereich hatte der Kreis EN sein Interesse angemeldet, dort das geplante neue Jobcenter zu bauen.

Nachdem nun feststand, dass das Jobcenter am Loh gebaut wird, hatte sich der Bürgermeisterin die Möglichkeit eröffnet, westlich des verfügbaren Grundstückes ein weiteres zu erwerben, auf dem nun Schulraum entstehen könnte.

Bis zur Hauptausschusssitzung am 17. Oktober 2016 meldeten sich interessanterweise drei der damaligen vier Antragsteller zwecks Schulbau auf dem Gelände des Bahnhof Loh wieder ab.

Der Bau des Jobcenters war sicher. Er konnte nicht mehr verhindert werden.  

Damit war der Antrag im Kern hinfällig. Der Rat hebt den Beschluss (die Reduzierung der Grundschulstandorte von vier auf drei) von 2013 auf. Die Eltern können jetzt von vier Grundschulen an den bestehenden Standorten ausgehen.

Aber: hier wurde eine Schublade geöffnet, die sich nicht so leicht schließen lässt. Auf der Schublade steht: Wie wollen wir unsere Grundschulen entwickeln?

Schaut man auf die Lebensdauer unserer Grundschulen, so stammen drei der vier aus den 50er Jahren. Den Anfang macht die Nordstadtschule mit dem Baujahr 1951.

In den Sitzungen des Schulausschusses 2016 wurde deutlich, wo die Notwendigkeiten für unsere Grundschulen liegen. Nach dem Beschluss für die vier Standorte von 24. November bietet 2017 die Chance, Maßnahmen für die Erneuerung der Grundschulen vorzubereiten, die dann, wenn es machbar wird, sofort umgesetzt werden können.

 

Städtische Sportanlage "An der Rennbahn"

Die vierte Entscheidung betraf die Entwicklung der städtischen Sportanlage „An der Rennbahn“. Hier soll nach Willen der vier Antragsteller (CDU u.a.) mit der Ertüchtigung der Anlage der Kreis der Nutzer erweitert werden. 

Für die SPD-Fraktion war die Rennbahn immer der Schwerpunkt für den Breitensport und die Leichtathletik, hinzu kommt die Nutzung für den Schulsport. Die Nutzung für diese drei muss aus unserer Sicht im bisherigen Rahmen erhalten bleiben.

In den Debatten bis zur Ratssitzung zeigte sich, wie viele Fragen bisher ungeklärt sind. Die SPD-Fraktion sprach daraufhin mit dem Verwaltungsvorstand über die offenen Fragen. Sie geht hiernach davon aus, dass verwaltungsseitig geklärt ist, dass eine rechtssichere Umsetzung des Vorhabens überhaupt möglich ist.

Konkret heißt das, dass

  • der „Altanlagenbonus“ gemäß (§ 5 Abs. 4 BImSchV) erhalten bleibt,
  • die lärmschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind bzw. erfüllbar sind,
  • eine Verdrängung der Wurfdisziplinen bzw. eine Einrichtung eigener „Wurffelder“ nicht erforderlich ist, 
  • Nutzungskonflikte (Immissionen) mit den Anwohnern ausgeschlossen werden,
  • evtl. Nutzungskonflikte zwischen den Nutzern der Sportanlage nicht bestehen (Dauer, Häufigkeit, etc.) - unter Beibehaltung der bestehenden Ruhezeiten
  • und ein Bebauungsplan für die Maßnahme nicht erforderlich ist.

Nun konnte die SPD-Fraktion einer Veranschlagung von Investitionsmitteln im Haushaltsplan 2017 zustimmen, da

  • die Veranschlagung mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Rates versehen wird,
  • eine Überschreitung der veranschlagten Mittel (siehe ein entsprechendes Votum von Herrn Lenz im Finanzausschuss) vermieden wird,
  • die Aufsicht, entsprechend des Berichtes von Frau Mollenkott im Hauptausschuss vom 17.11.2016, gegen eine Veranschlagung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einwendungen hat und
  • die weitere Abwicklung des Vorhabens in ein geordnetes Verfahren überführt wird (Beteiligung des Sportausschusses, etc.)

Der Rat beschließt die Entwicklung der Sportanlage „An der Rennbahn“.

 

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