Fraktionszuwendung: der Rat muss entscheiden

Veröffentlicht am 27.04.2016 in Ratsfraktion

Für die Ratssitzung am 28.04. formuliert die Verwaltung eine Vorlage (091/2016) und empfiehlt darin, die Zuwendungen an die Ratsfraktionen im Schwelmer Rat zu verändern. Grundlage ist ein Erlass der Landesregierung NRW vom 5. November 2015.

Ein flüchtiges Lesen der Vorlage (091/2016) kann zu dem falschen Schluss führen, die Schwelmer Ratsfraktionen, unter Federführung der SPD, hätten dies erarbeitet.
 Doch das ist falsch.

Bei genauem Hinsehen stellt man fest, dass in der Vorlage von einer anderen staatlichen Ebene geschrieben wird. Es wird der Weg dargestellt, der im Landtag NRW zum Erlass der Landesregierung beschritten wurde.

Nach Gesprächen mit Fraktionen hat die Stadtverwaltung sich nun beauftragt gesehen, einen Beschlussvorschlag für den Rat zu erarbeiten. In der Anlage 1 wird er konkretisiert.

Er kommt auf eine Gesamtsumme von 88.000,00 € jährlich.

Bisher beträgt der Haushaltsansatz 2016 für die Zuwendungen an die Fraktionen 6.400,00€.

Der Erlass der Landesregierung legt die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen in die Hände des Rates. Daher muss der Schwelmer Rat in dieser Sache erst noch beschließen.

Die SPD-Fraktion Schwelm stimmt diesem Vorschlag nicht zu. 

 

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