Seniorenbeirat

Veröffentlicht am 04.09.2012 in Gesellschaft

An den Bürgermeister der Stadt Schwelm
Herrn Jochen Stobbe
Hauptstr.14
58332 Schwelm

Betr.: Seniorenbeirat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm hat am 26.03.2012 folgenden Antrag gestellt:

1. zur Wahrnehmung der Interessen von Seniorinnen und Senioren und zur Beratung des Rates und seiner Ausschüsse baldmöglichst einen Seniorenbeirat zu bilden sowie

2. zum Ausbau und zur Vernetzung bestehender Angebote ein „Seniorenbüro“ als kommunales Kommunikations- und Beratungszentrum einzurichten.

Zur Konkretisierung und in Ergänzung unseres Antrages vom 26.03.2012 schlagen wir vor, folgende (Satzungs-)Schwerpunkte* in die weitere Beratung aufzunehmen:

Rat und Verwaltung gründen unter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren der Stadt Schwelm eine Seniorenvertretung zur Mitwirkung an den kommunalen Willensbildungsprozessen. Dieses Gremium ist der Seniorenbeirat der Stadt Schwelm.

Der Seniorenbeirat ist eine Interessenvertretung für ältere Menschen in Schwelm. Der Beirat arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Seine Aufgaben umfassen insbesondere:

- Beratung des Rates, seiner Ausschüsse und der Verwaltung in allen örtlichen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren berühren (z.B. in den Bereichen Stadt- und Verkehrsplanung, Altenwohnungen und Altenpflege, ÖPNV und Verkehrssicherheit)

- Mitwirkung bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für Seniorinnen und Senioren (z.B. Quartiersgestaltung, Auf- und Ausbau ambulanter Dienstleistungen, Vernetzungsstrukturen)

- Beratung von Einrichtungen, Institutionen, Verbänden und Vereinen

- Mitarbeit im Hauptausschuss

- Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat der Stadt Schwelm

- Mitarbeit in der Landesseniorenvertretung NRW

- Unterrichtung der Öffentlichkeit über wichtige Probleme älterer Menschen in Schwelm

- Ansprechpartner für die Seniorinnen und Senioren in Schwelm

- Initiativen und Aktivitäten durch Hilfe zur Selbsthilfe (Seniorenbüro).

Der Seniorenbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Schwelm befassen. Er kann eigene Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat und die Ausschüsse sowie Anfragen an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister richten.

Der Seniorenbeirat kann sich gem. § 24 GO NRW mit Anregungen oder Be- schwerden an den/die Bürgermeister/in wenden. Er wird über anstehende Maßnahmen, die die Aufgaben der Vertretung betreffen, rechtzeitig durch die Verwaltung informiert.

Der/die Bürgermeister/in oder ein bestellter Vertreter ist berechtigt, mit beraten- der Stimme an den Sitzungen teilzunehmen.

Der Seniorenbeirat wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates gebildet.

Er besteht aus höchstens 16 (stimmberechtigten) Mitgliedern und deren Stellvertreter/ innen, davon
5 Delegierte

o AG Wohlfahrtspflege
o Ehrenamtliche Sozialpfleger/innen
o Katholische Kirche
o Evangelische Kirche
o KoordinierungskreisAusländischeMitbürgerSchwelm(KAMS)

11 Mitglieder, die in einer öffentlichen Versammlung gewählt werden.
Die Alterseintrittsgrenze sollte in der Regel 60 Jahre nicht unterschreiten.
Die in der Gründungsversammlung vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates werden im
Hauptausschuss bestätigt.

Der/die Bürgermeister/in lädt, nachdem der Hauptausschuss zu Beginn der Wahlperiode die Mitglieder bestätigt hat, zur ersten Sitzung des Seniorenbeirates spätestens nach drei Monaten ein.
Die stimmberechtigten Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Versitzende/Versitzenden.

Die im Rat vertretenen Fraktionen sollten je ein Mitglied sowie einen Stellvertreter für den Seniorenbeirat benennen. Sie wirken mit beratender Stimme mit.

In Angelegenheiten der Stadt Schwelm kann sich jeder Bürger einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich an den Seniorenbeirat der Stadt Schwelm

 

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