Betr.: Beratende Mitglieder für den Schulausschuss
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion schlägt vor, den Schulpflegschaften der Schwelmer Schulen in städtischer Trägerschaft eine Mitwirkung gemäß §72 des Schulgesetzes NRW zu ermöglichen.
Folgendes Verfahren schlagen wir vor:
Gemäß §72 des Schulgesetzes für das Land NW wählen die Schulpflegschaften der Schwelmer Schulen in städtischer Trägerschaft den Stadtelternrat (STER).
Der Stadtelternrat setzt sich zusammen aus Vertreter der Pflegschaften der Grundschulen, der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium. Es soll ein ausgewogenes Verhältnis der Vertretungen gemäß der Größe der Schulen angestrebt werden.
Er gibt sich eine Ordnung.
Der Stadtelternrat berät in Fragen, die für die Schulen der Stadt von besonderer Bedeutung sind. Er ist vom Schulträger zu wichtigen Fragen zu hören, wie z.B. Schulentwicklungsplanung oder Ausgestaltung von Schulen. Dazu sind ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.
Der Stadtelternrat bestimmt ein beratendes Mitglied mit Stellvertretung im Schulausschuss.
mit freundlichen Grüßen
Gerd Philipp