Stellungnahme: Grundschulen

Veröffentlicht am 28.04.2014 in Schule und Bildung

Gemeinsam die neue Schule vorbereiten.

Gewachsene Kompetenzen einbeziehen.

Der Rat war am 10.04. den rechtlichen Bedenken gefolgt und hatte das Bürgerbegehren gegen die Zusammenführung der zwei Grundschulen „Westfalendamm“ und „Möllenkotten“ für unzulässig erklärt. Einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Beschluss hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am 25. April abgelehnt.

Die Baumaßnahmen für die neue Grundschule Ländchenweg - unterbrochen bis zum Gerichtsentscheid - können jetzt weitergehen. 

Nun gilt es aber, den Blick auf das Wesentliche zu lenken, und das ist der Unterricht. Die Stadt ist nur verantwortlich für das Bauwerk, innen und außen. Den Unterricht, die Konzeption, das Wesentliche bestimmt die Schule. 

Der Beschluss des Rates hat die Konsequenz, dass rechtlich nur die Schulleitung und die Gremien der Westfalendammschule für die Konzeption verantwortlich sind. Die neue Schule wird die Konzeption im Prozess entwickeln.

Wer dem Schulrat, Herrn Niewel und Herrn Lalic von der Fachverwaltung zugehört hat, weiß um das mögliche Entwicklungspotential des Gebäudes, das schon durch die Raumgröße gegeben ist.

Die Zusammenarbeit der zwei Elternpflegschaften beim Bürgerbegehren sollte es möglich machen, heute schon Vorstellungen zur Konzeption für die Grundschule Ländchenweg gemeinsam zu entwickeln. In den Informationsveranstaltungen zur neuen Schule im Januar haben Eltern auf den Vorschlag positiv reagiert.

Den ersten Schritt muss die Schulleitung Westfalendamm machen.

Sollte allerdings die öffentlich gemachte Aussage der Schulleitung, die neue Schule nicht führen zu wollen, Bestand haben, sollte der Schulaufsicht bald die Möglichkeit gegeben werden, eine neue Schulleitung für die gemeinsame Schule zu suchen, die bereit und in der Lage ist, die zwei Schulen zusammenzuführen.

P. S.

Etwas, das vielen Eltern Sorge bereitete, kann nun gelöst werden. Mit Eltern der neuen Grundschule hatte ich an StraßenNRW geschrieben, um dem Wunsch, auf der Frankfurter Straße eine Geschwindigkeitstreduzierung zu erreichen, Nachdruck zu verleihen. Offensichtlich erfolgreich, StraßenNRW ermöglicht nun Tempo 30 in Höhe der neuen Grundschule. Die Stadt kann entscheiden.

G. Philipp

 

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