Die Gemeinden erledigen zwar viele Aufgaben, doch wird die Verwaltungsarbeit immer umfassender, großräumiger, schwieriger und finanziell aufwendiger. Sie übersteigt häufig das Leistungsvermögen zahlreicher kleiner Gemeinden. Deshalb gibt es eine weitere oberhalb der Gemeindeebene angesiedelte kommunale Verwaltungseinheit - die Landkreise, in einigen Ländern Kreise genannt. Im Grundgesetz heißen die Landkreise auch Gemeindeverbände. In der Bundesrepublik gibt es 323 Landkreise. Diese erbringen komplizierte sowie kostenträchtige öffentliche Dienstleistungen, die sonst nur große Städte anbieten, und unterstützen kleinere Gemeinden
Die Kreisverwaltung entwickelte sich zu einer modernen, den Bürgern gegenüber aufgeschlossenen Behörde. Zu ihrem umfangreichen Aufgabenbereich gehören neben Sozialleistungen die Unterhaltung von Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge. Landkreise sorgen für den Rettungsdienst, kümmern sich um den Schutz der Umwelt, die Beseitigung und Verwertung von häuslichem Abfall, die Einrichtung von Deponien oder Recycling-Anlagen.
Der überwiegende Teil der Aufgaben wird den Landkreisen durch Gesetz übertragen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören beispielsweise auch die örtliche Sozialhilfe, Bauaufsicht oder die Straßenverkehrszulassung. Zum Teil sind die Landkreise zur Unterhaltung bestimmter Einrichtungen verpflichtet, wie etwa der Berufsschulen.
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20.04.2024, 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
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