Zum Thema Rathausstandort stellt die SPD folgenden Antrag:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich,
einen Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs.1 S.2 GO NW durchzuführen mit
der Frage:
Soll der zentrale Sitz der Schwelmer Stadtverwaltung (Rathaus) einschließlich
des Bürgerbüros sich zukünftig am Standort Moltkestraße/Schillerstraße befinden?
Begründung:
In seiner Sitzung am 26.01.2016 entscheidet der Rat über den künftigen Standort eines zentralen
Rathauses. Eine Vorabstimmung in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.01.2016 ergab ein Stimmenverhältnis von 10 zu 8. Die Abstimmung des Rates lässt ein ähnliches Ergebnis erwarten.
In einer Frage, die für die Stadt Bedeutung für die nächsten Jahrzehnte hat, deutet sich mithin eine Entscheidung mit knapper Mehrheit an.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es nicht sinnvoll, eine so wesentliche Frage mit einer derart knappen Mehrheit zu entscheiden.
Diese Auffassung der SPD-Fraktion steht im Einklang mit der Auffassung des Ministeriums
für Inneres und Kommunales des Landes Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), das
dazu ausführt:
Der Rat soll das ihm übertragene Mandat nur dann an die Bürgerschaft zurückgeben
können (Referendum), wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder (der Bürgermeister
zählt mit und stimmt mit ab) für einen Ratsbürgerentscheid stimmen.
Eine solche Entscheidung des Rates kommt (…) dann in Betracht, wenn eine Frage
(…) im Rat hochumstritten ist und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet
werden kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in
der Gemeinde führen wird.
Dies trifft auf die anstehende Entscheidung zu, weswegen ein Ratsbürgerentscheid
vorliegend angezeigt erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Philipp