Bürgerwille annehmen oder nach Ablehnungsgründen suchen

Veröffentlicht am 04.09.2008 in Ratsfraktion

Für die Ratssitzung am 11. September 2008 empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Bürgerbegehrens - aus formalen Gründen. Das wird niemanden ernsthaft verwundern, wo sich doch der Bürgermeister deutlich gegen das Bürgerbegehren geäußert hatte.

Die Gemeindeordnung sagt, dass die Verwaltung „in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich“ ist. Die Grenzen der Stadtverwaltung Schwelm sind da offensichtlich ganz eng.

Nicht nur, dass den Antragstellern des Bürgerbegehrens keine Hilfestellung gegeben wird, der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung zeigt nicht die gebotene Zurückhaltung, sondern äußert sich in der Phase des Unterschriftensammelns gegen das Bürgerbegehren.

In einer offiziellen Stellungnahme warnt er vor einem Erfolg. Die Konsequenzen eines erfolgreichen Bürgerentscheides seien fatal. Damit macht er deutlich, dass er in diesem Fall vor allem parteiisch ist. Er kann nicht mehr neutraler Prüfer der formalen Richtigkeit sein. Einen Satz wie „Leider muss das Bürgerbegehren aus formalen Gründen abgelehnt werden.“ kann der Bürgermeister glaubhaft nicht mehr sagen.

Daher muss er andere Wege zur Ablehnung finden, wenn die Bürger sich von seinen Warnungen nicht beeinflussen lassen. Nun glaubt er, einen anderen gefunden zu haben, einen schönen sachlichen, frei von Emotionen. Da kann man nur mit Goethe sagen: „Man merkt die Absicht und ist verstimmt.“

Verstimmt bin ich aber auch aus einem anderen Grund.

Ich meine nicht seine Missachtung vor der großen Zahl von Bürgern, die das Begehren unterstützt haben. Am 25. Juli übergaben die Vertreter des Bürgerbegehens dem Bürgermeister 5600 Unterschriften. Um die erforderliche Zahl von 8% zu erreichen, hätten ca. 1900 gereicht. Ich denke, eine Zahl von 4000 Unterschriften wäre von den Initiatoren vor dem Start als traumhaft bezeichnet worden. Es wurden aber über 23% der wahlberechtigten Bevölkerung Schwelms.

Nimmt man die verspätet eingegangenen Unterschriftslisten hinzu, so wurde das Bürgerbegehren von einem Viertel der Wahlberechtigten unterstützt.

Ich meine die Chance, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt für ihre Stadt zu aktivieren. Bei der letzten Kommunalwahl haben über 46% nicht gewählt. Die Unterstützung des Fördervereins Pro Schwelmebad, die Unterstützung des Trägervereins Schwelmebad, die zwei Versammlungen in der Hauptschule Ost und die Unterstützung des Bürgerbegehrens zeigen die Möglichkeit auf, die kommunale Selbstverwaltung mit mehr Leben zu füllen. Statt Desinteresse aktive Teilhabe, statt Abwenden Mitmachen.

Da muss ich das zarte Pflänzchen des Aufbruchs aber pflegen und darf es nicht platttreten. Eine Ablehnung aus formalen Gründen ist – auf dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung – genau das, ein Platttreten.

Für einen kurzfristigen Erfolg wird eine langfristige Perspektive geopfert. Solch kurzsichtiges Verhalten ist nicht neu, aber immer wieder bedauerlich.

Daher hoffe ich sehr, der Rat folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.

 

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