Der Rat beschließt. Doch was? Und :cui bono - Wem nützt das? 3. Fraktionszuwendungen

Veröffentlicht am 05.05.2016 in Ratsfraktion

Ohne Frage ist die Höhe der Fraktionszuwendungen die spektakulärste Entscheidung der Ratssitzung vom 28. April 2016, auch angesichts der Kurzfristigkeit, mit der das Thema auf die Tagesordnung kam. Statt der bisher im Haushalt 2016 eingeplanten Summe von 6.400€ für alle Fraktionen werden nun 88.000€ geplant, eine stattliche Erhöhung um 1375%. 

Wie kam es dazu?

Den Ratsfraktionen stehen immer schon finanzielle Zuwendungen zu, die sie für ihre Arbeit auch benötigen. Sie hat es auch gegeben, allerdings deutlich weniger als nun beschlossen. Der bisherige Beitrag für die Fraktionen wurde 2009 auf Antrag der SPD-Fraktion abgesenkt. Angesichts des Spardiktates für die Stadt sollte der Rat bereit sein, bei sich selbst anzufangen. So wurde auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, die Zuwendungen für die Fraktionen abzusenken, um auch den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass die Fraktionen im Rat der Stadt Schwelm auch bei sich den Rotstift ansetzen. Es war natürlich keine Summe, die für das notwendige Sparen wesentlich war, eher eine symbolische . Der Rat folgte dem Antrag, wenn auch mit langen Zähnen. Nicht alle waren einverstanden.

In diesem Zusammenhang stellte die SPD-Fraktion 2014 den Antrag, den Rat von 38 Mitgliedern auf die nach der Gemeindeordnung mögliche Zahl von 32 zu reduzieren. Der Antrag wurde einhellig abgelehnt, obwohl die Modellrechnung ergab, dass eine Reduzierung in erster Linie SPD und CDU treffen würde. Vielleicht erfolgte die Ablehnung aber auch deswegen. 

Für demokratische Strukturen müssen finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Nur so kann eine unabhängige Arbeit sichergestellt werden. Im November 2015 beschießt der Landtag NRW einen Erlass zur „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“. Er formuliert einen großzügigen Rahmen für die Zuwendungen an die Fraktionen, legt die Entscheidung über den Umfang und die Höhe aber in die Hände des Rates.   

Nun erreicht die Debatte eine neue Ebene. Die Mitglieder der „fantastischen vier“ werden nicht müde, die Rechtsansprüche auf finanzielle Zuwendung zu betonen, auch im Rat. Ein Mitglied versteigt sich zu dem Satz, man sei verpflichtet, dem Vorschlag zuzustimmen. Der Beschluss war dann auch eindeutig: mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und BfS/SWG, dazu eine Linke, beschließt der Rat die vorgeschlagene Summe als Fraktionszuwendung gegen die Stimmen von SPD, „Die Bürger“ und dem anderen Linken. 

Die bisherige Debatte ignoriert eine wichtige Aussage des Erlasses: „Die Bestimmung der Höhe der Zuwendungen steht im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Vertretung.“ In diesem „pflichtgemäßen Ermessen“ treffen sich mehrere Aspekte, die abzuwägen sind: 

  • die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen
  • die finanzielle Lage der Stadt
  • die unterschiedlichen Vorstellungen von Repräsentationsaufgaben und damit der eigenen Wichtigkeit.

An dieser Stelle wird ein grundlegender Unterschied der Herangehensweise deutlich. Die üppige Ausstattung der Fraktionen mit den erhöhten Fraktionszuwendungen darf nicht dazu führen, dass die sichtbare, erlebbare und bürgernahe Demokratie darunter leidet.

Die Sitzungen des Rates und vor allem der Ausschüsse sind ein wesentlicher Teil der demokratischen Transparenz. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Diskussionsprozesse zu erleben und gegebenenfalls die eigene Meinung aktiv einbringen zu können. Für diese Sitzungen bekommen die Mitglieder ein Sitzungsgeld. Geht man nun hin und reduziert die Anzahl der Sitzungen als Ausgleich für die erhöhten Fraktionszuwendungen, erweist man der Demokratie einen Bärendienst.    

 

 

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