Diagonalsperre an der Einmündung der Saarstraße in die Blücherstraße

Veröffentlicht am 12.04.2017 in Ratsfraktion

Antrag:

Die Abbindung der Blücherstraße im Bereich der Saarstraße wird teilweise – in Fahrtrichtung Nord (zur B 483) – aufgehoben und die Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend geregelt, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.
Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) bleiben verboten und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden.

Begründung:


Die Abbindung der Blücherstraße im Bereich der Saarstraße geht zurück auf den Beschluss
des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (Beschluss vom
16.12.2009 Vorlage 132/2008/1).
Dem lag die Überlegung zugrunde, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Saarstraße
infolge der Ansiedlung der Fa. Metro deutlich steigern werde. Die auf der vorfahrtberechtigten
Blücherstraße nordwärts zur B 7 (heute B 483) fahrenden Fahrzeuge
hätten den Abfluss des Verkehrs aus der Saarstraße erheblich behindert. Zudem
wäre die Einfahrt von der B 7 (B 483) in die Blücherstraße südwärts (zur Graslake)
ggf. durch wartende Fahrzeuge in der Saarstraße behindert worden, wodurch auch
der Abfluss von der B 7 in die Saarstraße bzw. Blücherstraße gestört worden wäre.
Diese Überlegungen waren seinerzeit durch entsprechende Prognosen in einem Verkehrsgutachten
bekräftigt worden, weshalb die Politik eine vollständige Abbindung
der Blücherstraße in dem betroffenen Bereich sowie eine Ableitung der Verkehrsströme
zwischen B 7 (B 483) und Blücherstraße über die Carl-vom-Hagen-Straße befürwortet
hat.

Mittlerweile hat sich gezeigt, dass sich das Verkehrsaufkommen im Bereich der Fa.
Metro in der Regel nicht besonders auf Feierabend- und Wochenendzeiten konzentriert,
sondern vielmehr auf die langen Öffnungszeiten verteilt. Da sich die Fa.
Metro als Großhandel ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, sind ihre Verkehrsströme
insofern nicht mit denen eines Einzelhandelszentrums vergleichbar.
Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und vertretbar, die Blücherstraße teilweise –
in Fahrtrichtung Nord, d.h. zur B 7 (B 483) – wieder für den Verkehr zu öffnen. Indem
die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtstraße geführt wird und der aus der
Blücherstraße kommende Verkehr wartepflichtig ist, bleibt ein Abfluss des Verkehrs
aus der Saarstraße jederzeit gewährleistet.
Gleichzeitig steht zu erwarten, dass eine teilweise Entlastung der Carl-vom-Hagen-
Straße eintritt, die in der jüngeren Vergangenheit in Politik und Verwaltung wiederholt
aufgrund von Unfällen im Zusammenhang mit dem Linksabbiegen diskutiert worden
ist. Das Linksabbiegen von der Blücherstraße in die B 7 (B 483) in Fahrtrichtung
Wuppertal böte demgegenüber eine geringere Unfallanfälligkeit, weil es keinen Gegenverkehr
gibt.

Beibehalten werden sollte dagegen die Abbindung der Blücherstraße in Fahrtrichtung
Süd (d.h. in Richtung Graslake), da weiterhin die Besorgnis besteht, dass es aufgrund
von wartenden Fahrzeugen auf der (vorfahrtsberechtigten) Saarstraße zu Behinderungen
und damit zu einer Störung des gesamten Knotenpunktes kommt.
Die Möglichkeit einer solchen – teilweisen – Abbindung der Blücherstraße war im
Jahr 2009 von der Politik insbesondere wegen der Besorgnis verworfen worden,
dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer versuchen könnten, trotz eines Verbots von der
B 7 (B 483) in die Blücherstraße einzufahren. Freilich kann verkehrswidriges Verhalten
in der Regel nicht die Grundlage einer sinnvollen Verkehrsplanung sein. Damals
bestand aber die Besonderheit, dass eine seit Jahrzehnten bestehende Verkehrsführung,
die vielen ortskundigen Verkehrsteilnehmern bekannt und eingeübt war, geändert
werden sollte. Zudem leiteten zahlreiche Navigationsgeräte den von der B 7 (B
483) kommenden Verkehr durch die Blücherstraße. Letzteres war seinerzeit besonders
sensibel gewürdigt worden, da viele Fahrer sich auf die damals noch recht neuen
Navigationsgeräte verließen und zahlreiche Medienberichte (z.B. über durch Navigationsgeräte
in Flüsse geleitete LKWs) insoweit ein besonderes Problembewusstsein
geprägt hatten.


Demgegenüber hat sich die Situation heute jedoch – ungeachtet der Erkenntnisse
über die tatsächlichen Verkehrsströme der Fa. Metro – wesentlich verändert: Die
ortskundigen Verkehrsteilnehmer dürften mittlerweile weitgehend wissen, dass eine
Durchfahrt von der B 7 (B 483) in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake)
nicht mehr möglich ist. Navigationsgeräte, die noch nach der früheren Regelung
leiten, dürften kaum noch in Umlauf sein. Zudem hat sich mittlerweile ein allgemeines
Bewusstsein geschärft, Fahransagen der Navigationsgeräte im Hinblick auf die aktuelle
Verkehrsführung zu hinterfragen.
Aus diesen Gründen ist nicht mehr zu befürchten, dass eine nur teilweisen Öffnung
der Blücherstraße in Fahrtrichtung Nord von zahlreichen Verkehrsteilnehmern ignoriert
und dazu genutzt würde, verbotswidrig auch in Fahrtrichtung Süd in die Blücherstraße
einzufahren. Zudem könnte dies – neben einer entsprechenden Beschilderung
– auch durch eine teilweise Beibehaltung der in der Blücherstraße montierten
Pfosten („Poller“) sichergestellt werden.
Sofern die Verwaltung aus fachlicher Sicht zur Umsetzung des Antrags weitere Beschränkungen
(z.B. Gewichtsbeschränkung, Einbahnstraße) zwischen Graslake und
Saarstraße für sinnvoll hält, mögen diese in den zuständigen Gremien dargestellt
und beraten werden.


für die SPD-Fraktion
gez. Ralf Bosselmann

 

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