Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete

Veröffentlicht am 14.10.2026 in Kommunalpolitik

Mit unserem gemeinsam mit CDU und SWG/BfS gestellten Antrag haben wir heute im Sozialausschuss den Weg frei gemacht für die Bezahlkarte für Geflüchtete. 

Die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Thorsten Kirschner lest ihr hier.

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
meine sehr geehrten Damen und Herren in Ausschuss, Verwaltung und Publikum, 

 

mit dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und SWG/BfS möchten wir die Bezahl-
karte für Geflüchtete einführen. Aus den vielen guten Gründen, die dafür sprechen, 
möchte ich drei Gründe besonders hervorheben: 

 

Erstens: Die Bezahlkarte ist einfach und effizient für die Verwaltung. 

 

Die anfängliche Entscheidung zu einem sog. „Opt out“ hinsichtlich der Bezahlkarte in 
Schwelm beruhte im Wesentlichen auf Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung 
sowie der Sorge vor unverhältnismäßig hohen Mehraufwänden. Nach intensiver Befas-
sung mit der nordrhein-westfälischen Kartenlösung steht für uns jedoch fest, dass die 
Bezahlkarte die Verwaltungsabläufe perspektivisch einfach und effizient gestalten kann. 
Leistungen werden digital bereitgestellt, Bargeldauszahlungen entfallen und bestimmte 
Abläufe lassen sich automatisieren. Endet die Leistungsberechtigung, kann ein noch vor-
handenes Guthaben ohne aufwändiges Verfahren zurückgebucht werden.  

 

Zweitens: Die Bezahlkarte ist für die Leistungsberechtigten praktikabel. 

 

Die Berechtigten erhalten eine Visakarte, mit der alltägliche Einkäufe – vom Supermarkt 
bis zur Fahrkarte – ganz einfach bargeldlos bezahlt werden können. Sogar digitale Nut-
zungen wie Apple Pay werden unterstützt. Bargeldlose Zahlungen sind längst im Alltag 
etabliert, selbst für das Brötchen oder die Kugel Eis. Zudem bleibt für Bargeschäfte des 
täglichen Lebens – etwa auf dem Trödel- oder Wochenmarkt – ein Bezug von Bargeld in 
begrenztem Umfang weiterhin möglich. Dadurch ist eine Teilnahme am alltäglichen Wirt-
schaftsleben in jedem Falle sichergestellt. 

 

Drittens – und das ist mir besonders wichtig: Die Bezahlkarte stärkt das Vertrauen 
in einen verantwortungsvollen Umgang mit Sozialleistungen. 

 

Die Bezahlkarte trägt dazu bei, dass Leistungen dort ankommen, wofür sie bestimmt 
sind. Sie verringert Missbrauch, indem sie es erschwert, Geldleistungen bestimmungs-
widrig ins Ausland zu überweisen. Wer öffentliche Mittel zur Verfügung stellt, muss da-
rauf achten, dass sie sorgfältig und ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Das 
ist für das Vertrauen in unser Sozialsystem und seine Akzeptanz wesentlich, denn die 
Mittel werden von denjenigen bezahlt, die hier arbeiten und Steuern zahlen.  

 

Das führt mich zu einer grundsätzlichen Überlegung: 

 

Jedes Sozialsystem – ob beitrags- oder steuerfinanziert – beruht auf der solidarischen 
Idee des Gebens und Nehmens, wonach Leistungsfähige einzahlen und Bedürftige Leis-
tungen erhalten. Für die Akzeptanz solcher Systeme ist wesentlich, dass die Rollen nicht 
festgeschrieben sind: Wer heute einzahlt, kann morgen selbst Hilfe benötigen. Diese 

 

Überlegung stellt die Akzeptanz von Sozialleistungen für geflüchtete Menschen aber vor 
besondere Herausforderungen. Geflüchtete erhalten naturgemäß – anders als Arbeits-
migranten wie beispielsweise die sog. Gastarbeiter – Sozialleistungen aus einem Sys-
tem, in das sie vorher nie eingezahlt haben. Das ist kein Vorwurf. Im Gegenteil möchte 
ich, dass gesetzlich vorgesehene Leistungen weiterhin auf breite gesellschaftliche Zu-
stimmung stoßen. Gerade deshalb müssen wir aber sicherstellen, dass bei den Men-
schen nicht der Eindruck entsteht, der Staat fordere zwar ihre Beiträge ein, schaue aber 
bei der Verwendung des Geldes nicht so genau hin.  

 

Eine besonnene Sozialpolitik darf insofern nicht allein die Wünsche der Leistungsemp-
fänger in den Blick nehmen, sondern sie muss ebenso berücksichtigen, was gegenüber 
den Steuer- und Beitragszahlern verantwortbar ist. Nur so können wir sicherstellen, dass 
Solidarität auf Dauer funktionieren kann. Natürlich ist die Bezahlkarte kein Allheilmittel, 
das lückenlosen Schutz vor Missbrauch bietet. Aber sie ist ein vernünftiger und prakti-
kabler Baustein für einen verantwortungsvollen Umgang mit staatlichen Leistungen. 

 

Ich fasse zusammen:  
• Die Bezahlkarte ist einfach und effizient für unsere Verwaltung. 
• Sie ist alltagstauglich und praktisch für die Leistungsberechtigten. 
• Und sie stärkt das Vertrauen, dass Leistungen dort ankommen, wofür sie be-
stimmt sind. 

 

Nach alledem bitte ich heute um Ihre Zustimmung zum gemeinsamen Antrag. 

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

 

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