Ganzjährige Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit im Winter

Veröffentlicht am 04.02.2006 in Arbeit und Wirtschaft

"Die typische saisonbedingte Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe und in anderen Branchen kann zukünftig vermieden werden" freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel.

Mit dem Gesetzentwurf zur "Förderung der ganzjährigen Beschäftigung" wolle die Große Koalition das bisher gezahlte Wintergeld durch ein Saisonkurzarbeitergeld ersetzen. Wer von Winterarbeitslosigkeit betroffen ist, lief bislang Gefahr, schnell auf ALG II angewiesen zu sein.

Denn nur wer in zweijährigem Rhythmus jährlich 8 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, hat Daueranspruch auf das normale Arbeitslosengeld I. "Das wird sich in Zukunft ändern." meint René Röspel. Der Gesetzentwurf sei unter Einbeziehung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes erarbeitet worden.

Zudem habe der Gesetzentwurf einen doppelten Vorteil: Von dem neuen Saisonkurzarbeitergeld profitieren einerseits die Arbeitnehmer, weil sie generell zwischen Dezember und März - ohne Angabe von Gründen - 60 % oder ab einem Kind 67% der Netto-Entgelt-Einbußen ausgezahlt bekommen. Eine Arbeitslosmeldung entfalle dadurch.

Und andererseits profitierten die Arbeitgeber, weil ihnen die Sozialversicherungsbeiträge aus einer Umlage der Branche ausbezahlt werden. "Der Druck, die Arbeitnehmer vor dem Winter zu entlassen, wird drastisch zurückgehen." betont René Röspel.

Voraussetzung für das Saisonkurzarbeitergeld sei ein entsprechender Tarifvertrag, den es bisher allerdings erst in der Baubranche gibt. "Andere Branchen wie das Maler- und Lackiererhandwerk, die Baustoffindustrie, die Land- und Forstwirtschaft sowie das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk werden bestimmt bald folgen", ist sich René Röspel sicher.

Viele Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis werden nach seiner Auffassung schon im nächsten Winter von dem neuen Gesetz profitieren.

 

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