Stichwort: Gemeinschaftsschule

Veröffentlicht am 31.08.2007 in Schule und Bildung
  • Alle Kinder besuchen nach der Grundschule eine Gemeinschaftsschule bis zum Ende der Sekundarstufe I.
  • Nach einer gemeinsamen Lernphase bis zum Ende der 6. Klasse wird der Unterricht in der Gemeinschaftsschule auch weiterhin unter einem Dach und von einem Kollegium durchgeführt.
  • Anschließend kann je nach Willen des Schulträgers gegliedert werden in Klassen für HauptschülerInnen, RealschülerInnen sowie GymnasiastInnen, oder es kann ein vollständig integrierter Unterricht angeboten werden.
  • In jedem Fall besitzt die Gemeinschaftsschule eine gemeinsame Schulleitung und ein gemeinsames Kollegium.
  • Die Gemeinschaftsschule wird jedes einzelne Kind fördern, ohne andere zu vernachlässigen.
  • Sie rückt die individuelle Förderung in den Mittelpunkt und lässt kein Kind zurück.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler erhält einen individuellen Lern- und Förderplan.
  • Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule: Unterricht, Zeit für Hausaufgaben, Kreativ-Angebote, Sport und Entspannung werden über den ganzen Tag verteilt.
  • Sie arbeitet mit unterschiedlichen Professionen (Sozialarbeiter, Psychologen, Honorarkräfte etc.) und vernetzt sich mit ihrem außerschulischen Umfeld.
  • Die Gemeinschaftsschule ist eine selbstständige Schule. Sie trägt mehr Verantwortung und hat weit reichende Gestaltungsoptionen in der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung.
  • Bei der Einführung der Gemeinschaftsschule setzen wir auf pragmatische, orts- und stadtteilgenaue Lösungen.
Mehr Informationen: Schule mit Zukunft: Wir wollen das Schulsystem reformieren.
 

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