"Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit"

Veröffentlicht am 11.05.2005 in Arbeit und Wirtschaft


Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Arbeitszeit

Gegen den Widerstand breiter Teile der EVP hat das Europäische Parlament heute die Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie beschlossen. Darin gilt Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitzeit.

Dazu bezieht der heimische SPD-Europaabgeordnete Helmut Kuhne klar Stellung: "Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Klinikärzte und -ärztinnen sowie die Sicherheit von Patienten und Patientinnen machten diesen vom Sozialausschuss vorgelegten Beschluss notwendig."

Nicht die europäische Arbeitszeitrichtlinie, so Kuhne weiter, sei das Problem, sondern die Reformunfähigkeit des deutschen Krankenhauswesens. „Wenn Sachsen beispielsweise weniger als die Hälfte der Einwohner von Schweden hat aber mehr Krankenhausbetten, dann wird deutlich, wo das Problem in Deutschland liegt. Den vorhandenen Kostendruck der Krankenhäuser über längere Arbeitszeiten senken zu wollen, ist der falsche Weg. Was wir in Deutschland dringend brauchen sind echte Reformen und vor allem innovative Arbeitszeitmodelle und denen steht auch eine überarbeitete Arbeitszeitrichtlinie nicht entgegen."

Helmut Kuhne weist darauf hin, dass bei kleineren Krankenhäusern durch die Neuorganisation der Bereitschaftsdienste durchaus vereinzelt Probleme auftreten könnten. Aber genau deshalb gebe es eine entsprechende Öffnungsklausel, wonach per Tarifvertrag und zur Not auch per Gesetz abweichende Regelungen zur Anrechnung der inaktiven Zeiträume während des Bereitschaftsdienstes getroffen werden können.

Kuhne: „Es muss Schluss sein mit dem Risiko, eventuell von einem durch Bereitschaftsdienst total übermüdeten Arzt behandelt zu werden. 30 Stunden Dienst an einem Stück darf nirgends mehr in Europa akzeptiert werden. Nicht umsonst hat der EuGH wiederholt entschieden, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Denn anhaltendes Wachsein über 24 Stunden hat die gleichen negativen Auswirkungen wie ein Alkoholspiegel von 1 Promille."

Helmut Kuhne betont abschließend, dass der jetzt gefasste Beschluss zur Arbeitszeit ein gutes Gleichgewicht zwischen gewünschter Flexibilität und den Mindeststandards zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen darstellt.

 

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