Antrag auf Verkleinerung des Rates

Veröffentlicht am 23.02.2013 in Finanzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion schlägt vor, gemäß § 3 Kommunalwahlgesetz für NRW die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder von 38 auf 32 zu verringern.

Begründung:
Jeweils bis 15 Monate vor Ende einer Wahlperiode ist es möglich, die Mitgliederzahl des kommenden Rates um bis zu sechs Mitglieder zu verringern, in unserem Fall bis zum 20. März 2013.

Vor Ende der letzten Wahlperiode, die durch Überhang- und Ausgleichsmandate gekennzeichnet war, hatte der Rat die Frage schon einmal thematisiert. Die CDU-Fraktion wollte die Reduktion auf 32. Die SPD-Fraktion wollte den Konsens mit den kleinen Fraktionen und hatte sich mit ihnen auf 36 geeinigt. In der Ratsabstimmung erreichte keine der vorgeschlagenen Verkleinerungen eine Mehrheit. Da es im jetzigen Rat keine Überhangmandate gibt, hat er gegenwärtig 38 Mitglieder.

Neu ist, dass wir für die gegenwärtige Ratsperiode eine Reduzierung überprüft haben. Es zeigt sich, dass in erster Linie die großen Fraktionen betroffen wären. Nun hat sich in dieser Ratsperiode gezeigt, dass eine geordnete Ausschussarbeit wesentlich durch die großen Fraktionen gewährleistet wird.

Trotzdem stellt die SPD-Fraktion diesen Antrag. In der gegenwärtigen finanziellen Situationen der Stadt Schwelm muss jede Sparmöglichkeit überprüft werden. Mit einer zahlenmäßigen Reduzierung des Rates haben wir eine Sparmöglichkeit, die nicht die Bürger in ihrer Gesamtheit, nur uns trifft. Wir sollten uns bei der Suche nach Einsparungen nicht ausnehmen. Eine Reduzierung im vorgeschlagenen Umfang würde mehr als fünf Hebesatzpunkte bei der Grundsteuer B bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

G. Philipp

 

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