Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion schlägt vor, gemäß § 3 Kommunalwahlgesetz für NRW die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder von 38 auf 32 zu verringern.
Begründung:
Jeweils bis 15 Monate vor Ende einer Wahlperiode ist es möglich, die Mitgliederzahl des kommenden Rates um bis zu sechs Mitglieder zu verringern, in unserem Fall bis zum 20. März 2013.
Vor Ende der letzten Wahlperiode, die durch Überhang- und Ausgleichsmandate gekennzeichnet war, hatte der Rat die Frage schon einmal thematisiert. Die CDU-Fraktion wollte die Reduktion auf 32. Die SPD-Fraktion wollte den Konsens mit den kleinen Fraktionen und hatte sich mit ihnen auf 36 geeinigt. In der Ratsabstimmung erreichte keine der vorgeschlagenen Verkleinerungen eine Mehrheit. Da es im jetzigen Rat keine Überhangmandate gibt, hat er gegenwärtig 38 Mitglieder.