Antrag zum Thema Flächenentwicklung auf dem Zassenhausgelände

Veröffentlicht am 08.02.2016 in Stadtentwicklung

Logos SPD Linke

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die zwei u.g. Fraktionen bitten Sie, den nachfolgenden Antrag zum Thema Flächenentwicklung auf dem Zassenhausgelände unverzüglich zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen.

 

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des B-Plans Nr. 80 der Stadt Schwelm „Viktoriastraße“ und des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwelm für diesen Bereich vorzubereiten und einzuleiten. Ziel ist es, die planerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelfachmarktes und / oder Lebensmitteldiscounters zu schaffen.

Die Verfahrenskosten einschließlich Gutachtenkosten können dem Entwickler/Investor über einen städtebaulichen Vertrag übertragen werden.

Mit dem Investor soll eine angemessene verkehrliche Anbindung für den Bereich vereinbart werden.

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 80, „Viktoriastraße“ umfasst im Wesentlichen das Betriebsgelände der früheren Firma Zassenhaus. Nachdem die Produktion aufgegeben wurde, entwickelte sich das Grundstück zu einer Brachfläche.

 

Im Jahr 2009 wurde die Fläche überplant, um den damaligen Eigentümern die Möglichkeit einer Nachnutzung zu ermöglichen.

Seit September 2009 ist der Bebauungsplan rechtskräftig. Er ermöglicht altengerechte Wohnungen im Geschosswohnbau und nicht störendes Gewerbe. Doch das damalige Vorhaben wurde nicht realisiert, eine Entwicklung hat danach bis heute nicht stattgefunden, trotz unterschiedlicher Interessenbekundungen.

 

2011 wurde das Grundstück durch den jetzigen Eigentümer erworben. Mit der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm aus dem Jahre 2012 wurde die Entwicklung des Plangrundstückes zum Einzelhandelsstandort thematisiert.

Auf Antrag der CDU Fraktion erstattete das Büro Stadt & Handel ein Kurzgutachten, welches durch Mehrheitsbeschluss des Rates vom 25.10.2012 dem Einzelhandelsgutachten beigefügt wurde.

Im Oktober 2012 äußerte der Flächeneigentümer den Wunsch, im Plangebiet großflächigen Einzelhandel anzusiedeln.

 

Halten wir fest, dass die Grundlagen der städtischen Entwicklung durch Rat und Verwaltung vorgegeben werden. Vor diesem Hintergrund können die formulierten Rechtsauffassungen aus den Jahren 2009-2012 der notwendigen Entwicklung und dem Bedarf angepasst werden.

Bekanntlich haben sowohl die in unserem Bereich aktiven Vollsortimenter REWE und EDEKA als auch der Discounter ALDI -  der in diesem Zusammenhang eine Verlagerung und Erweiterung eines bestehenden Standortes plant - ihr Interesse an dem Standort bekundet. Die immer wieder diskutierte, bisher von allen Fraktionen abgelehnte, Ansiedlung eines Discounters auf dem OBI- Gelände könnte damit zum Abschluss gebracht werden.

 

Gerd Philipp             Jürgen Feldmann

 

 

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