- die Vielfalt der in Schwelm aktiven Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigungen widerspiegelt und
- eine politische Interessenvertretung jenseits der Parteien ermöglicht.
2. Zusätzlich sollte die Stadt Schwelm mit den ansässigen Wohlfahrts- und Behinderten-verbänden in Verhandlung treten und eine Zielvereinbarung zum Themenkomplex „Barrierefreiheit in Schwelm“ gemäß § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) treffen. Die einzelnen Kriterien sind im Verhandlungsprozess nach Machbarkeit zu diskutieren und zu vereinbaren.
3. Darüber hinaus ist es wünschenswert, Handel, Dienstleister (z.B. Arztpraxen) sowie Hotels, Gastronomie und Touristik für das Signet „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren" zu gewinnen und auf diesem Wege auch den vorhandenen Stadtführer bzw. den Stadtplan „Barrierefrei durch Schwelm" (ein Projekt des Fachbereichs „Jugend und Soziales" der Stadt Schwelm in Kooperation mit „Zukunft Schwelm", 2007) zu aktualisieren. Die Verwaltung wird daher gebeten, baldmöglichst eine entsprechende Initiative zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Philipp
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