Bedeutung der „grünen Infrastruktur“ in Schwelm anerkannt.

Veröffentlicht am 27.03.2019 in Ratsfraktion

Am 26. 03. befasste sich der AUS mit dem SPD-Antrag zur „grünen Infrastruktur“. Für den Antragsteller ist eine städtische „grüne Infrastruktur" wesentliche Voraussetzung für ein gutes Leben in der Stadt.
Die grüne Infrastruktur soll gleich wie die technische und die soziale Infrastruktur beachtet werden.
Der Antrag ist bewusst offen formuliert, um möglichst viele zur Mitarbeit zu bringen.


Das brachte eine - nicht überraschende - lange Diskussion. Den einen war es nicht konkret genug, andere störten sich an einem Gremium, das die kommunalen Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenführt und zivilgesellschaftliche Kompetenzen nutzt.
Am Ende der Diskussion reduzierte die SPD-Fraktion den Antrag  auf die ersten vier Zeilen:

„Der Rat der Stadt Schwelm erklärt seinen Willen, die grüne Infrastruktur Schwelm zu erhalten und auszubauen.
Um das zu erreichen, soll bei allen städtischen Planungen das Ziel der Erhaltung, Sicherung und Entwicklung einer „grünen Infrastruktur“ angemessen berücksichtigt werden.“

   
Der Gesamtkomplex muss nun in weiteren Sitzungen mit Inhalt gefüllt werden.
Die Fraktionen von SPD, FDP, Die Bürger, Bündnis90/die Grünen, BfS/SWG und das Einzelmitglied Jürgen Feldmann gaben ihr Ja zu diesem Verfahren. Damit war der Antrag ohne Gegenstimme beschlossen.

Anders erging es dem zweiten Antrag auf Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung. Hier standen sechs Ja-Stimmen von SPD und Jürgen Feldmann gegen neun Stimmen von CDU (4), FDP (1), BfS/SWG (1), Bürger (1)und  Bündnis 90/die Grünen (2). Damit war der Antrag abgelehnt.

 

Was bedeutet Urbane grüne Infrastruktur?

Urbane grüne Infrastruktur ist ein Netzwerk aus naturnahen und gestalteten Flächen und Elementen in Städten, die so geplant und unterhalten werden, dass sie gemeinsam eine hohe Qualität in Hinblick auf Nutzbarkeit, biologische Vielfalt und Ästhetik aufweisen und ein breites Spektrum an Ökosystemleistungen erbringen. 
Alle Arten von vegetations- und wassergeprägten Flächen und Einzelelementen können Bestandteile der grünen Infrastruktur sein oder werden, unabhängig von Besitzverhältnissen und Entstehung. 
Auch versiegelte und bebaute Flächen können durch Entsiegelung, Begrünung, Bepflanzung mit Bäumen als Teil der grünen Infrastruktur qualifiziert werden.

Die grüne Infrastruktur in urbanen Räumen wird von verschiedenen staatlichen, wirtschaftlichen
und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren strategisch geplant, erhalten und entwickelt.

Im Sinne einer sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung können mit Hilfe
der grünen Infrastruktur vielfältige gesellschaftliche Ziele unterstützt werden. 
Dazu gehören zum Beispiel die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden, Anpassung an den Klimawandel und Schutz der bio logischen Vielfalt. 

Urbane grüne Infrastruktur ergänzt die graue Infrastruktur und kann sie teilweise auch ersetzen. 
Sie fördert insgesamt die Lebensqualität und Attraktivität von Städten und trägt zur Daseins- vorsorge bei.

aus: Urbane Grüne Infrastruktur. Grundlage für attraktive und zukunftsfähige Städte. Hinweis für die kommunale Praxis. Bundesamt für Naturschutz, Berlin 2017, S.3

 

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