Befreiung von Elternbeiträgen

Veröffentlicht am 22.03.2020 in Allgemein

Nachdem die Politik bereits in der Sonderratssitzung am vergangenen Donnerstag erste Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Schwelm beschlossen hat, haben sich die Fraktionen im Schwelmer Stadtrat und die Verwaltung nach weiteren Beratungen am Wochenende darauf verständigt, dass die Elternbeiträge in den Bereichen Offener Ganztag, Tagespflege und Kindertagesstätten inklusive der Verpflegungsgelder für alle Eltern und damit auch für diejenigen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) und deshalb auf eine weitere Betreuung angewiesen sind, bis zum Ende des Kindergartenjahres/Schuljahres 2019/2020 nicht weiter erhoben werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. März 2020.

Die Verwaltung wird kurzfristig eine Erstattungsregelung erarbeiten und die Eltern anschreiben. Daueraufträge und Einzelüberweisungen können gestoppt werden. 

Des Weiteren werden Verwaltung und Politik nun auch die anderen Gebührenbereiche – wie bei der Musikschule oder VHS –, aber auch weiter offene Fragen – wie z.B. bei den Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern sowie den Inklusionshelferinnen und Inklusionshelfer – in den Blick nehmen und bürgerfreundliche Lösungen erarbeiten.

Politik und Verwaltung danken allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich gerade in dieser schwierigen Zeit für unser aller Wohl einsetzen.
 

 

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