Der Schwelmer Rat tritt heute zu einer Sondersitzung zusammen. Warum trägt die SPD die Einberufung mit?

Veröffentlicht am 19.03.2020 in Ratsfraktion

Die besondere Coronasituation stellt auch die Stadt Schwelm vor noch nie da gewesene Herausforderungen. Noch ist unklar, wie sich die Infektion verbreiten wird und welche Maßnahmen Land und Bund in den kommenden Wochen noch treffen werden. Die örtliche Politik muss in dieser besonderen Situation so lange wie möglich handlungsfähig bleiben und zumindest unaufschiebbare Beschlüsse treffen können.

Deshalb befürwortet die SPD-Fraktion eine Sonderratssitzung am 19.03.2020 und wird in einem interfraktionellen Antrag beantragen, alle Entscheidungen bis auf Weiteres dem Hauptausschuss zu übertragen. Als „verkleinerter Rat“ ist dieser auch bei Verhinderung zahlreicher Ratsmitglieder (z.B. infolge Erkrankung oder Quarantäne) noch beschlussfähig. Zudem besteht in einem kleineren Gremium auch ein geringeres Ansteckungsrisiko. 

Es ist wichtig, dass wir diese Entscheidung jetzt zu einem Zeitpunkt treffen, zu dem wir als Rat noch beschlussfähig sind. Jedes weitere Zuwarten wäre ein Spiel mit dem Feuer, da niemand weiß, wie sich die Lage weiter entwickelt. Auf Bundesebene wird sogar eine Grundgesetzänderung erwogen, um das für den Verteidigungsfall vorgesehene „Notparlament“ (gemeinsamer Ausschuss gemäß Art. 53a GG) auch auf die besondere Coronasituation anzuwenden. 

Ausschuss- und Ratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich und müssen nach dem Gesetz auch ohne besondere technische Mittel für jedermann zugänglich sein. Deshalb sind gegenwärtig Telefon- oder Videokonferenzen keine zulässige Alternative. 

 

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