Direkte Demokratie wird in Nordrhein-Westfalen jetzt noch einfacher:

Veröffentlicht am 27.10.2004 in Landespolitik

Wer eine Volksinitiative starten will, kann ab dem 29. Oktober die notwendigen Unterschriften direkt und ohne vorherigen Zulassungsantrag sammeln. Die bei den beiden bisher durchgeführten Volksinitiativen kostenintensive und als hinderlich empfundene Eintragung bei amtlichen Stellen entfällt ebenfalls. "Damit machen wir es den Menschen noch einfacher, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen", erklärte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf.

Das neue Verfahren erlaubt es den privaten Organisatoren, die notwendigen Unterschriften zur Unterstützung ihres Anliegens ohne Umwege sofort zu bekommen. Um erfolgreich zu sein, muss die Volksinitiative von mindestens 0,5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Das sind derzeit rund 66.000 Menschen. Die Absicht, Unterschriften für eine Volksinitiative zu sammeln, muss dem Innenministerium nur noch angezeigt werden. "Wir informieren und beraten die Initiatoren auf Wunsch umfassend. Niemand soll an Formalien scheitern", sagte Behrens.

Die Möglichkeit der Volksinitiative hatte der nordrhein-westfälische Landtag 2002 durch Änderung der Landesverfassung geschaffen. Für den früher erforderlichen Zulassungsantrag waren Unterschriften von mindestens 3.000 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Wenn die Landesregierung dem Antrag stattgegeben hatte, konnten sich Stimmberechtigte in die von den Gemeinden acht Wochen lang auszulegenden Eintragungslisten eintragen und damit der Volksinitiative zustimmen.
Das Innenministerium veröffentlicht parallel zur Verfahrensänderung einen Leitfaden zu "Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid" (www.im.nrw.de/aktuell). Weitere Informationen und die vollständigen Gesetzestexte sind unter www.im.nrw.de, Rubrik "Bürger und Kommunen" zu finden.

 
 

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