Tagesbetreuung für Kinder soll nicht am Widerstand der Union scheitern

Veröffentlicht am 27.10.2004 in Bundespolitik

Anlässlich der heute vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgenommenen Trennung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes in einen zustimmungsfreien und zustimmungspflichtigen Teil erklären die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, sowie die zuständigen Berichterstatterinnen Caren Marks und Marlene Rupprecht:

Familien in ganz Deutschland warten darauf, dass sie endlich einen Krippenplatz für ihre Kinder bekommen können. Der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder ist unsere wichtigste familienpolitische Aufgabe. Mit unserem Tagesbetreuungsausbaugesetz geben wir den Startschuss für die Schaffung vom mehr Betreuungsangeboten. Die Union wollte uns bei der Realisierung dieses Zukunftsprojektes Steine in den Weg legen. Sie hatte angekündigt, dass sie unserem Gesetz nicht zustimmen würde. Ein Scheitern unserer Gesetzesinitiative durften wir nicht zulassen. Deshalb haben wir die Teile, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, aus dem Gesetzentwurf herausgelöst. Sie können jetzt morgen vom Bundestag beschlossen werden und pünktlich zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Bei unserem Vorhaben wissen wir wichtige Verbündete auf unserer Seite. Ob Wirtschaft, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbande oder Kirchen - alle unterstützen unsere Gesetzesinitiative zum Ausbau der Kinderbetreuung: Denn ein gutes Betreuungsangebot bedeutet bessere Chancen für unsere Kinder, für ihre Eltern und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Kritik der Union an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung ist unbegründet. Die Entlastung der Kommunen um immerhin 2,5 Milliarden Euro jährlich durch die Regelungen des Vierten Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsmarktes Hartz IV ist abgesichert. Denn schon im März 2005 wird überprüft, ob Städte und Gemeinden im vereinbarten Umfang entlastet sind. Eventuelle Fehlbeträge waren vom Bund zu erstatten. Außerdem haben der Finanzierungsregelung im Vermittlungsausschussverfahren zum Optionsgesetz alle zugestimmt - auch die Union.

Der Gesetzesteil zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe konnte heute noch nicht im Ausschuss des Bundestages für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgeschlossen werden. Er erfordert eine enge Abstimmung mit Ländern und Kommunen. Da die Beratungen dazu in Bundestag und Bundesrat noch andauern, wäre ein vorschneller Abschluss dieses Gesetzesteils im Fachausschuss des Bundestages nicht zu vertreten.

Wir drücken beim Ausbau der Kinderbetreuung jetzt auf die Tube, weil wir wissen, dass die Familien in Deutschland nicht langer auf den Ausbau der Kinderbetreuung warten können.

 

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