Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Schwelm

Veröffentlicht am 09.11.2006 in Ratsfraktion

Sehr geehrter Herr Dr. Steinrücke,

die Einführung des NKF setzt einiges an Planung und Vorarbeiten in der Verwaltung voraus, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben. Im Weiteren wird die Politik Vorstellungen zur Einführung, Umsetzung und Durchführung des NKF entwickeln und entwickeln müssen.

Der allgemeine Zeitplan sieht vor, dass zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen ist.

Bei der Erstellung des NKF werden die Aufgaben der Verwaltung in Produktbereiche aufgeteilt. Dies kann so geschehen, dass der bisherigen Struktur Produktgruppen zugeordnet werden. Es ist aber auch möglich, eine Optimierung durch eine Erneuerung der Strukturen zu erreichen. Hier ergibt sich der erste Diskussionsansatz mit der Politik.

Obwohl es zunächst Aufgabe der Verwaltung ist, wie die Produkte definiert und beschrieben werden, halten wir es für sinnvoll, dies möglichst parallel mit dem Rat zu erarbeiten. Es wäre kontraproduktiv, wenn erst mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes die von der Verwaltung vorgelegten Perspektiven diskutiert und ggf. korrigiert würden. Wir möchten an dieser Stelle auf die Möglichkeit verweisen, Zielvereinbarungen (§12 GemHVO NW NKF) zwischen Politik und Verwaltung zu treffen. In einer solchen Zielvereinbarung besteht die Möglichkeit, Ziele zu den jeweiligen Produkten festzuschreiben und mit entsprechenden Zielerreichungskennzahlen zu hinterlegen. Im Weiteren ergeben sich daher für uns folgende Fragen, deren Beantwortung für unsere gemeinsame weitere Vorgehensweise von großer Bedeutung ist.
  • Welche grundsätzlichen Planungen und Überlegungen liegen vor?
  • Wie und wann soll die Politik in das Verfahren eingebunden werden?
  • Wie sieht der Zeitplan für die Einführung von NKF in Schwelm aus?
  • In welcher Informationstiefe sollen die Produktgruppen und jeweiligen Produkte gestaltet werden?
  • Welche Leistungsdaten und Kennzahlen sind vorgesehen, um die zu erbringenden Leistungen zu überprüfen?
  • Wann soll der Rat diesbezüglich einbezogen werden, bzw. wann erfolgt eine Qualifizierung des Rates? Gibt es demnach ein Angebot für die Fraktionen?
  • Wann erfolgt die Information und Beteiligung des Rates zur Produktplanung und der Festlegung der entsprechenden Kennzahlen?
Aus unserer Sicht ist es angebracht, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, wie der Rat an den Entscheidungsprozessen beteiligt wird. Mit freundlichen Grüßen für die SPD Fraktion Gerd Philipp / Jochen Stobbe
 

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