Hände weg von der Mitbestimmung!

Veröffentlicht am 15.11.2006 in Arbeit und Wirtschaft

Bereits die alte Landesregierung hat hinter das Landespersonalvertretungsrecht (LPVG) ein Auslaufdatum (bezeichnenderweise 2010!) gesetzt (Stichwort „Bürokratieabbau") Unsere Befürchtungen waren, dass Veränderungen eher negative Aspekte beinhalten würden.

Die CDU/FDP-Landesregierung hat nun am 31.10.2006 Eckpunkte für ein „modernes" Landespersonalvertretungsrecht beschlossen. Nach eigener Darstellung wird damit ein Beitrag zum „Abbau von Bürokratie" geleistet und der Handlungsspielraum der Behörden vergrößert. Damit wird (v)erklärt, dass die Regierung es darauf anlegt, Mitbestimmungsrechte auszuhebeln und damit Personalräte und Beschäftigte in ihren Einwirkungsmöglichkeiten zu beschneiden.

Wer weniger Rechte hat, braucht auch weniger Freistellungen. Ergo: Der Umfang der Freistellungen für Personalratstätigkeiten soll verringert werden. Die Begründung hierfür ist ein glatter Hohn und macht deutlich, welches Ziel wirklich verfolgt wird. In der Pressemeldung heißt es:
„Um die Haushalte der öffentlichen Arbeitgeber im Landesbereich nachhaltig zu sanieren, wird es in den nächsten Jahren eine Konzentration auf Kernaufgaben und eine schlanke Verwaltungsstruktur geben. Das hat einen Stellenabbau zur Folge. Die Landesregierung hält es daher für geboten, den Umfang von Freistellungen für Personalratstätigkeit zu verringern".

Das bedeutet nichts anderes, als dass das Ziel Privatisierung im Mittelpunkt steht. Alleine durch Stellenabbau und „Behördenstraffung" ist die Zahl der Personalratsmitglieder und der Freistellungen erheblich zurückgeschraubt worden, also, ohne Veränderung des LPVG. Weniger Freistellung heißt: erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit eines Personalrates bei gleichzeitiger Steigerung der Anforderungen. Die Botschaft der Landesregierung ist eindeutig:

Mitbestimmung stört!

Qualifizierte Beteiligung der Beschäftigten durch Personalräte ist nicht gewollt. Und was man den Personalräten nicht mehr zugestehen will, ist für die Beschäftigten erst recht nicht gewünscht.

Die Absichtserklärung der Landesregierung ist nicht nur ein Angriff auf die Mitbestimmungsrechte, sondern auch ein Angriff auf alle Arbeitnehmerrechte im Betrieb, ja sogar ein Angriff auf die Demokratie. Wir erinnern uns an unsere Kampagne aus den siebziger Jahren zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes:
Demokratie darf nicht vor den Werkstoren aufhören.
Darum geht es auch heute:

Wir fordern den Ausbau der Mitbestimmungsrechte und nicht deren Abbau
Die wahren Absichten der Landesregierung werden durchschaubar, wenn man die Beispiele aus der Pressemeldung betrachtet.

1. Die Versetzung einer Pflegekraft auf eine andere Station, um einen personellen Engpass auszugleichen soll nicht mehr der Mitbestimmung unterliegen, da ja wegen des „jahrelangen"(?) Mitbestimmungsverfahrens die Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann oder andere Beschäftigte „unangemessen belastet" werden. Fakt ist: Schon heute gibt es das Mittel der Abordnung mitbestimmungsfrei bis 3 Monate. Also: Wenn man im Innenministerium keine Ahnung hat; könnte man die Personalräte fragen. Wir vermuten: Die Beschäftigten sollen einseitig zu Wandervögeln in der Dienststelle degradiert werden.

2. Die Besetzung einer Amtsleiterstelle soll zukünftig nicht mehr der Mitbestimmung unterliegen, da (so die Landesregierung) ihre Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Frage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ist die Unabhängigkeit gewährleistet, wenn der Dienstellenleiter einseitig die Benennung vornehmen kann? Sollen Führungsverantwortung und soziale Kompetenz wieder eine untergeordnete Rolle spielen?

3. Keine Anhörung (ohnehin das schwächste Recht nach dem LPVG) mehr beim Abschluss von Aufhebungsverträgen. Die Begründung: Wenn ein/e Arbeitnehmer/in kurzfristig ein besseres, lukrativeres Stellenangebot in der Privatwirtschaft annehmen möchte, will man kein langwieriges Verfahren mit dem Personalrat mehr. Drehen wir die Sache um, wird klar, worum es eigentlich geht. Ein Arbeitgeber will sich von einem Beschäftigten trennen. Ob da die Beteiligung des Personalrates störend sein könnte? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

4. Mitbestimmung bei Technologieangelegenheiten ist ein Kernstück der Reform des LPVG. Offensichtlich soll es keine qualifizierte Mitbestimmung mehr geben. Wieder sind die Begründungen fadenscheinig! Geht es um den Laptop oder die Verlegung eines Koaxialkabel oder um die Aufhebung des Datenschutzes und die „freie Fahrt für den freien" (gläsernen) Menschen?

Bei dieser „Reform" geht es nicht um eine Verbesserung von gesetzlichen Grundlagen für Beschäftigte, sondern im Kern um den massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten im Betrieb. Hiergegen werden wir uns zur Wehr setzen. Dafür benötigen wir breite Unterstützung von allen, die guten Willens sind. Personalräte schützen die Beschäftigten vor Arbeitgeber-Willkür und -Diktaten. Personalräte beteiligen sich an der humanen Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.

Menschen sind ersetzbar - Rechte nicht.

Freitag soll im Landtag das Eckpunkte-Papier vorgestellt werden. Bisher verfügen wir darüber nicht, trotz gegenteiliger Ankündigung von Ministerpräsident Rüttgers und seinem Innenminister Wolf.

Wer mit seinen eigenen Zusagen so fahrlässig (oder vorsätzlich?) umgeht, ist selbst verantwortlich für das Misstrauens-Klima zwischen Landesregierung und Gewerkschaften.

Presserechtlich verantwortlich: ver.di-Landesbezirk NRW, Gregor Falkenhain, Karlstr. 123 – 127,
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