Ergänzungsantrag: Mitwirkung behinderter Menschen in Schwelm

Veröffentlicht am 17.05.2011 in Gesellschaft

In die Sitzung des Sozialausschusses am 18.05.2011 hat die SPD-Fraktion den nachfolgenden Antrag eingebracht:

Bezug: Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt: „Konzept zur Mitwirkung behinderter Menschen in Schwelm“ (Berichtsvorlage der Verwaltung Nr.: 082/2011)

Schwelm, 16. Mai 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Verwaltung schlägt mit obiger Berichtsvorlage vor, „kurzfristig eine Gesprächsrunde zu initiieren, an der interessierte Bürger(Innen), Einrichtungen und Verbände zusammengeführt werden sollen mit dem Ziel, eine Interessenvertretung für Behinderte zu bilden.“ Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der nachstehende Ergänzungsantrag dazu beiträgt, den Auftrag an die Verwaltung zu konkretisieren. Die Dringlichkeit ergibt sich auch daraus, dass neben dem Erfordernis der fachlichen Beratung der Ausschüsse und der Verwaltung insbesondere dem Thema „Inklusion“ in Umsetzung der (auch für Deutschland gültigen) UN-Behindertenrechtskonvention besondere Bedeutung zukommt. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist in der Sitzung des Sozialausschusses am 18.05. dringlich darüber zu beraten, wie in der Sache weiter verfahren werden soll. Hierbei sind sowohl inhaltliche als auch organisatorische Konkretisierungen (Termin, Adressaten, Ablauf) zur Gründung eines Behindertenbeirates vorzunehmen. Gleichzeitig ist zu klären, wie die Verwaltung mit den übrigen Bestandteilen des SPD-Antrages umgeht. Sachverhalt: Mit Antrag vom 19.01.11 hat die SPD-Fraktion gefordert, die Belange behinderter Menschen in Schwelm zu verbessern. Demnach sollte insbesondere sowohl ein konkretes Mitwirkungskonzept erarbeitet als auch das Erfordernis einer Zielvereinbarung zum Thema „Barrierefrei-heit“ ausgelotet werden. Mit einstimmigem Beschluss in der Sitzung des Sozialausschusses am 23.02.11 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept im Sinne des SPD-Antrages vorzulegen. Ergänzungsantrag: Unter weitgehender Bezugnahme auf die „Satzung der Stadt Sprockhövel über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Sprockhövel“ in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit beantragt, folgende Schwerpunkte in ein „Konzept zur Mitwirkung behinderter Menschen in Schwelm“ aufzunehmen und in die kurzfristig geplante Gesprächsrunde einzubringen.
  • Rat und Verwaltung der Stadt Schwelm sind im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Schwelm gem. § 13 BGG NRW durch die Bestimmungen der zu beschließenden Satzung sicherzustellen und darüber hinaus ihre Beteiligung an der Entwicklung der Stadt Schwelm zu einer barrierefreien und behindertenfreundlichen Stadt zu ermöglichen und zu fördern.
  • Um Rat und Verwaltung bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung zu beraten, zu unterstützen und zum Wohl der Menschen mit Behinderung mitzuwirken, bedient sich der Rat eines Gremiums. Dieses Gremium ist der Behindertenbeirat der Stadt Schwelm. Im Behindertenbeirat sind alle städtischen Angelegenheiten, die für die Interessen von Menschen mit Behinderung von Bedeutung sind, zu beraten.
  • Der Behindertenbeirat vertritt die Anliegen von Menschen mit Behinderung gegenüber Rat und Ratsgremien sowie der Öffentlichkeit und hat folgende Aufgaben:
    • Beratung und Koordination von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und deren Organisationen
    • Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation, Interessen und Probleme der Menschen mit Behinderung
    • Beratung des Rates und seiner Ausschüsse über die Interessen der Bürger/innen mit Behinderung
    • Beratung der Verwaltung bei der Durchführung von Beschlüssen des Rates und der Ausschüsse, die Bürger/innen mit Behinderung berühren
  • Der Behindertenbeirat wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates gebildet.
  • Er besteht aus höchstens 11 (stimmberechtigten) Mitgliedern.
  • Die im Rat vertretenen Fraktionen entsenden je ein Mitglied oder einen Sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied in den Behindertenbeirat.
  • Um im Rahmen des Verwaltungshandelns die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, beruft der Bürgermeister eine Fachkraft der Verwaltung zum/zur kommunalen Behindertenkoordinator/in. Diese/dieser wird beratendes Mitglied im Behindertenbeirat.
mit freundlichen Grüßen G. Philipp
 

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