"Es ist schön, dass die CDU jetzt aktiv in den Kampf gegen die Korruption eingreifen will und nicht nur als Blockierer in Erscheinung tritt.
Allerdings kommt sie zu spät: Ihre Vorschläge wie etwa die Trennung von Bedarfsträger und ausschreibender Stelle sind Selbstverständlichkeiten und werden in vielen Verwaltungen längst praktiziert.“ Das erklärte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf zu den Forderungen des Rechtsexperten der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach.
"Der Landtag wird in dieser Woche ein wegweisendes Gesetz zur Korruptionsbekämpfung verabschieden – und die CDU hat daran keinen Anteil", meinte Behrens.
Der Innenminister betonte, dass der Gesetzentwurf weit mehr als nur die Einführung des Korruptionsregisters – der sogenannten "Schwarzen Liste" – regele. "Seit Jahren gibt es auf Landesebene in der Praxis erprobte Verfahrensregeln wie etwa das Vier-Augen-Prinzip bei Ausschreibungen. Die regelmäßigen Berichte der Innenrevisionen belegen den Erfolg," erklärte er. "Diese Vorschriften haben wir in das Gesetz übernommen. So können wir Korruption im Ansatz erfolgreich verhindern."
Behrens sprach sich zudem gegen die CDU-Forderung nach einer Zentralen Antikorruptionsstelle aus. "Das ist überflüssig und schafft nur zusätzliche Bürokratie. In einer modernen Verwaltung wie in NRW stehen die Zeichen aber auf Bürokratieabbau. Das hat die CDU offenbar noch nicht erkannt", sagte der Minister.