In der Ratssitzung am 30.01.2014 wurde in einem gemeinsamen Beschluss des Rates der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96 “Historische Brauerei” ohne konkreten Inhalt verabschiedet, um zu versuchen, eine breite Mehrheit für eine gemeinsame Position zu gewinnen.
Dies gelang in einem gemeinsamen Gespräch der Fraktionen nicht. Die Verwaltung erstellte danach die Vorlage 042/2014 zum Bebauungsplan „Historische Brauerei“, die die Haltung der Mehrheit der Anwesenden dieses Gespräches wiedergab.
Obwohl die Vorlage der Verwaltung seit 14 Tagen vorlag, machte die CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 11.3.2014 überraschend einen vorher nicht abgesprochenen Ergänzungsvorschlag, der eine wesentliche Veränderung bedeutet.
Er erweitert in der Vorlage 042/2014 den folgenden wesentlichen Satz um den kursiv geschriebenen Teil:
“In den Mischgebieten 1 – 6 sind erdgeschossig gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 7 Nr. 2 BauNVO* Wohnnutzungen und einzelhandelsferne Dienstleistungen, sowie Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.”
*Baunutzungsverordnung
Damit wird in die textliche Festsetzung (Art der baulichen Nutzung) der Begriff “einzelhandelsferne Dienstleistung” aufgenommen, der bisher nicht Gegenstand der interfraktionellen Gespräche war. Des Weiteren ist dieser Begriff nicht Inhalt der BauNVO (Baunutzungsverordnung) und somit auch nicht hinreichend bestimmt zu definieren, so dass er bei lebensnaher Betrachtung, bei Verwaltung, Politik und Investor zur Rechtsunsicherheit führen muss.
Die SPD will einen rechtssicheren Bebauungsplan, der einem möglichen Investor und auch der Verwaltung eine vernünftige und rechtssichere Grundlage für ihre Entscheidungsfindung bietet.
Wir wollen keinen Bebauungsplan, der zu unnötigen juristischen Auseinandersetzungen führen kann. Politik, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm und ein möglicher Investor, brauchen einen rechtssicheren Bebauungsplan der positive Entwicklungen in Schwelm zukünftig möglich macht.
Um die aufgeführte konkrete Gefahr zu vermeiden, ist es daher notwendig, dass der Verwaltungsvorschlag, also ohne den unbestimmten Rechtsbegriff “einzelhandelsferne Dienstleistung”, wieder Inhalt der textlichen Festlegung des Bebauungsplanes “Historische Brauerei” wird.