Sollen die Technischen Betriebe Schwelm (TBS) in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden?
Diese Frage stellte sich dem Rat der Stadt in seiner heutige Sitzung.
Nicht alle in den Rat gewählten Gruppen waren anwesend. Doch die, die anwesend waren, stimmten alle dem Vorschlag zu :“ Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung der Technischen Betriebe Schwelm in eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts als Maßnahme zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes abschließend zu prüfen.“ (Vorlage 040/04)
Nach ca. einstündiger Information durch den Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft Rödl & Partner, Herrn Wambach, zum Thema, stand mit dem nächsten Tagesordnungspunkt o.g. Beschlussvorlage zur Diskussion.
Für die SPD – Fraktion merkte Carsten Greb Folgendes an:
"Mit den Verwaltungsvorlagen Nr. 40 und 51/04
wird der Weg weiter beschritten, der bereits vor einigen Jahren eingeschlagen wurde, was auch weiterhin von der SPD-Fraktion befürwortet wird: die technischen Betriebe Schwelm (TBS) wirtschaftlich und rechtlich in die Eigenständigkeit zu überführen, um unter anderem eine höhere Flexibilität und wirtschaftlichere Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu erreichen.
Eine neue Perspektive ergibt sich nun durch die Möglichkeit, einen Sanierungsbeitrag zum städtischen Haushalt zu leisten, in dem die TBS in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt wird.
Dieser Sanierungsbeitrag ist auf jeden Fall begrüßenswert, allerdings kommt er durch eine Bilanzmechanik zustande, deren Wirkungsweise nicht ohne weiteres auf den ersten Blick erkennbar ist.
In der heute vorliegenden Vorlage ist der Mechanismus bzw. sind die Auswirkungen der Umwandlung auf die Stadt ausführlich dargestellt worden.
An dieser Stelle ist m.E. darauf hinzuweisen, dass man zumindest im Hinterkopf behalten sollte, dass hier letztlich die Gewinne der zukünftigen Jahre kapitalisiert werden bei gleichzeitigem Verzicht auf die Gewinnbeteiligung in Zukunft. Da die Höhe des Sanierungsbeitrags – so es denn auch einer sein soll – offenbar in Form von Fremdkapital durch die neue Gesellschaft aufgenommen werden muss, kann leicht darauf geschlossen werden, dass es sich bei der Aktivierung der Stillen Reserven im eigentlichen Sinne um eine Schuldenumschichtung handelt. Schulden, die die Gesellschaft quasi für die Stadt aufnimmt, um ihrerseits aufgenommene Kredite zu tilgen.
Das soweit in aller Kürze als Anmerkung von mir.
Bei der Ausgestaltung der Satzung für die neue Anstalt öffentlichen Rechts soll darauf geachtet werden, dass auf der einen Seite eine möglichst große Flexibilität auf der operativen und taktischen Ebene und damit höhere Effizienz erreicht wird, was ja eines der Hauptanliegen in der Vergangenheit war, und auf der anderen Seite eine enge Anbindung an die Stadt erhalten bleibt, um die Steuerungsmöglichkeiten zukünftiger Grundsatzentscheidungen beizubehalten.
Außerdem, und das ist einer der wichtigsten Punkte, darf die Umwandlung nicht zu höheren Gebühren führen. Dies muss in jedem Falle gesichert sein. In diesem Sinne ist die Bewertung der stillen Reserven und ihre Berücksichtigung im neuen Bilanzansatz mit äußerster Sorgfalt vorzunehmen."
Dem schloss sich Herr Frech (CDU) an.